Lenné Geburtshaus Konviktstraße 4, Bonn
Lenné GeburtshausKonviktstraße 4, Bonn 

Resolution der Lenné-Gesellschaft Bonn e.V zur Interimsbebauung des Hofgartens und des Stadtgartens

Die Lenné-Gesellschaft wendet sich entschieden gegen die geplante Interimsbebauung
vor der südlichen Fassade des ehemaligen kurfürstlichen Residenzschlosses und im
Stadtgarten.
Vorausgegangen und öffentlich diskutiert wurden die Stellungnahme des Rektors
(https://www.uni-bonn.de/de/neues/133-2022) und die Veröffentlichung zu diesem Thema im General-Anzeiger vom 2./3. Juli 2022

.

1. Errichtung von Interimsbauten an der südlichen Schlossfassade 

Die Interimsbebauung an der südlichen Fassade des kurfürstlichen Schlosses und des
Stadtgartens wird das Erscheinungsbild des Schlosses und des Hofgartens sowie des
Stadtgartens erheblich beeinträchtigen. 

 

Nach § 3 DSchG NRW sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei
allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.
Nach § 7 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW haben die Eigentümerin oder der
Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten ihre Baudenkmäler im Rahmen des
Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln
und vor Gefährdung zu schützen.
§ 8 (2) DSchG NRW Baudenkmäler oder Teile derselben sollen der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht bleiben, soweit dies möglich und zumutbar ist.
§ 9 (2) DSchG NRW lautet, „Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren
Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn
sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals
auswirken kann.“

Das gleiche gilt gemäß § 13 für Gartendenkmäler.
Ob die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten ihren Verpflichtungen
nachgekommen sind, mag hier dahinstehen. Fest steht jedoch, dass das Schloss dringend
einer Sanierung bedarf.
Die Bebauung der südlichen Fassade des Schlosses wirkt sich unzweifelhaft auf das
Erscheinungsbild des Denkmals aus. Bereits jetzt wird das Erscheinungsbild durch die
Ersatzmensa des Studierendenwerks stark beeinträchtigt. Da nicht absehbar ist, ob die
geplante Bauzeit der neuen Mensa (2025) eingehalten werden kann, ist zu erwarten, dass
die Interimsbauten sich mit einer möglichen zweiten Etage daran anschließen. Dies würde
dazu führen, dass bei 2-geschossiger Bauweise fast die gesamte südliche Schlossfassade
über einen sehr langen Zeitraum verdeckt wird.
Die Marienfigur „Regina Pacis“ wäre dann nur noch aus bestimmten Blickwinkeln sichtbar.
Dies alles stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Erscheinungsbild des Baudenkmals
dar.
Die vom Rektor der Universität angeführten Gründe, dass der Verbleib der Studierenden
im Zentrum für die Verhinderung von Straftaten im Bereich des Hofgartens von großer
Bedeutung sei und die Interessen des Bonner Geschäftslebens durch einen Wegzug von
Kaufkraft aus der Innenstadt nachhaltig betroffen wären, stehen jedenfalls nicht im
Zusammenhang mit denkmalschutzrechtlichen Erwägungen. Ebenfalls begründen
extrauniversitäre Kulturveranstaltungen kein öffentliches Interesse, weil es Alternativen
gibt.
Ferner wird von dem Rektor der Universität vorgetragen, die Bauten seien zwingend und
alternativlos, ohne diese Behauptungen substantiell zu begründen.

 

2. Folgende Alternativen sind zu prüfen:

2.1. Abschnittsweise Sanierung
Das Hauptgebäude der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), ebenfalls ein
Schloss, mit 45.700 Studierenden und 246 externen Gebäuden wird abschnittsweise
saniert. Münster ist wie Bonn eine Exzellenzuniversität. Das Schloss in Münster wurde im
Krieg in großen Teilen zerstört und 1954 wieder eröffnet. Aus dieser Zeit liegt eine
vergleichbare Bausubstanz vor. Weshalb in Münster eine abschnittsweise Sanierung
möglich ist und in Bonn nicht sein soll, wurde bisher nicht näher dargelegt.


2.2. Ersatzflächen
Selbst wenn eine abschnittsweise Sanierung nicht möglich ist, wären vorrangig
Ersatzflächen zu prüfen. Genannt werden in diesem Zusammenhang die Flächen an der
ehemaligen PH an der Römerstraße und die von der Universität aufgegebene Kinderklinik
an der Adenauerallee 119. Beide Objekte werden von der Universität rund weg abgelehnt,
weil den Studierenden die Entfernung nicht zumutbar sei. Dabei liegen die Objekte nur
2.800 m bzw. 1.400 m von dem Hauptgebäude entfernt.
Es wird nicht berücksichtigt, dass die Studierenden aus Wohnheimen anreisen. In Bonn
gibt es 33 Wohnanlagen rund 3.600 Wohnmöglichkeiten, einige große Wohnheime
befinden sich in Bonn-Nord unweit der PH Römerstraße.
Auch weitere Ersatzflächen müssen geprüft werden. Es darf von Seiten der Universität
und des BLB NRW keine Denkverbote in Hinblick auf Ersatzflächen geben.
Wenn Ersatzflächen vorhanden sind, besteht kein öffentliches Interesse, gerade
denkmalgeschützte Flächen an historischen Gebäuden oder unter Landschaftsschutz
stehenden Gartenanlagen zu bebauen, die zudem für das innerstädtische Klima von
großer Bedeutung sind.


2.3. Ersatzneubau
Von der Universität Bonn wurde offenbar eine Planung für einen Neubau an der Campus-
Allee in Poppelsdorf in Auftrag gegeben: https://www.arch-goebel.ch/ und dort Aufruf von
<Hauptgebäude Uni Bonn>. Diese Alternative wurde bisher ebenfalls nicht erörtert, auch
nicht im Hinblick auf eine Interimsbebauung.

 

3. Bebauung des Stadtgartens

Der Stadtgarten steht auch unter Denkmalschutz und ist in der Denkmalliste seit 2018 als
ortsfestes Bodendenkmal erfasst: „Am Hofgarten/Adenauerallee u.a. („Römische
Siedlung“ Bonn, 1. Jh. n. Chr., Teilbereich Hofgarten/Stadtgarten, B 28)“.

Nach dem neuen Denkmalschutzgesetz ist der Stadtgarten als Gartendenkmal im Sinne
von § 12 DSchG NRW anzusehen. Danach haben die Eigentümerin oder der Eigentümer
sowie sonstige Nutzungsberechtigte ihre Gartendenkmäler im Rahmen des Zumutbaren
denkmalgerecht zu erhalten und instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor
Gefährdung zu schützen. Eigentümerin ist die Stadt Bonn. Eine Erlaubnis erfordert, dass
Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches
Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die
Belange der Barrierefreiheit, des Klimas und der Verkehrssicherheit angemessen zu
berücksichtigen.
Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass ein öffentliches Interesse an der Bebauung des
Stadtgartens nicht besteht, da Alternativen bestehen. Zudem ist der Stadtgarten als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und sollte deshalb auch für eine Interimszeit von
über 10 Jahren nicht bebaut werden. Ferner sind Belange des Klimas besonders zu
berücksichtigen.
Der Denkmalschutz wird durch die massive Bauweise betroffen, weil dadurch die
Blickbeziehungen zwischen Hofgarten und Rhein verhindert werden. Zudem wird durch
die Bauten der Zugang zum Alten Zoll und zum Rhein erschwert. Gerade die aktuelle
Planung und Aufwertung des Rheinufers steht dem Vorhaben ebenfalls entgegen. Ein
Vergleich mit der Ausnahmegenehmigung der Eislaufbahn geht fehl, da diese nur im
Winter und nicht für 10 bis 15 Jahre dort steht.
Neben der Versiegelung der Fläche spielt die Einwirkung auf das innerstädtische Klima
eine große Rolle. Durch Solarpanelen der ca. 30 Modulbauten wird die Umgehung
zusätzlich aufgeheizt. Der Kaltluftstrom von und zum Rhein wird behindert. Die Universität
Bonn hat selbst durch eigene Messungen festgestellt, dass sich die Innenstadt überhitzt.
Auch aus diesen Erwägungen ist der Standort für Ersatzbauten abzulehnen.
Bevor hier eine Erlaubnis erteilt wird, müsste ein denkmalschutzrechtliches und
Klimagutachten eingeholt werden.

 

4. Zeitfaktor und mangelnde Transparenz

Der Rektor fordert eine sofortige Entscheidung noch in diesem Sommer. Dadurch werden
die Entscheidungsträger einem Beschleunigungsdruck ausgesetzt, bei dem der Schutz
und die Pflege des Denkmals nicht mehr im Zentrum stehen, sondern wirtschaftliche
Interessen, die mit Eigentumsfragen verknüpft werden.
Dies beweist eine Studie, die von der Universität beim Economia Institut Wien in Auftrag
gegeben wurde. In einem Artikel der FAZ vom 13.07.2022 „Mehr als eine
Exzellenzeinrichtung“
sowie in weiteren Artikeln im General-Anzeiger vom 14.07.2022 und
15.07.2022 versucht der Rektor, die Interimsbauten auf Denkmalgelände durchzusetzen.


Die Universität kennt mindestens seit 2009 die Notwendigkeit der Sanierung des
Hauptgebäudes (General-Anzeiger vom 29.09.2009 „Bonner Universität muss für 850
Millionen Euro saniert werden“
). Dort heißt es „Auch das Unihauptgebäude muss dringend
saniert werden. Für Dächer, Türme, Haustechnik sind rund 45 Millionen Euro
veranschlagt. Hier könnte wieder das noch PCB- belastete AVZ III an der Römerstraße ins
Spiel kommen. Wenn der Bau- und Liegenschaftsbetrieb das Gebäude saniert, könnte es
während der Arbeiten am Hauptgebäude als Ausweichquartier dienen, sagt Kornmesser“.

Warum diese Alternative nunmehr nicht mehr diskutabel sein soll, ist nicht nachvollziehbar.


Die Lenné-Gesellschaft Bonn e.V. wendet sich entschieden gegen die Bebauung und
Versiegelung sensibler Flächen im Zentrum von Bonn, die unter Denkmalschutz,
Landschaftsschutz und Klimaschutz stehen. Eine Bebauung, möglicherweise noch
2-geschossig, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Denkmaleigenschaft dar.
Das Erscheinungsbild des Ensembles von ehemaligen Residenzschloss, Hofgarten und
Stadtgarten sollte nicht für 10 bis 15 Jahre zugebaut werden.


Die Universität und der BLB NRW sind gut beraten, wenn sie an ihrem ursprünglichen
Plan von 2009 festhalten und die Flächen an der Römerstraße nutzen.

 

Michael Wenzel

1. Vorsitzender, Lenné-Gesellschaft Bonn e. V.
Luigi-Pirandello-Str. 6
53127 Bonn
Tel. 0228-283213
Mobil 0157 5341 4932

 

Unter Mitarbeit von (in alphabetischer Reihenfolge): Klaus Bouchon, Martin Bredenbeck, Jost Brökelmann, Raimund Gerber, Ingeborg Nolden, Hermann Simons

 

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