von Jost Brökelmann
Blatt 4/69
Tiefbauamt 62/5 vom 9. Mai 1962
Betrifft: Bebauungsplan Nr. 204, Universitätsgelände Auf dem Hügel1
Gegen den vorgesehenen Bebauungsplan bestehen keine Bedenken.
Blatt 5/69 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 204 Der Bebauungsplan Nr. 204 legt zusammen mit den Bebauungsplänen Nr. 194, 224 und 175 die Ortsumgehung Endenich fest. Die Umgehungsstraße ist notwendig, da die eng bebaute Endenicher Straße (B 56) den Verkehr nicht mehr bewältigen kann. Blatt 16/69 Amt 64, Bonn den 22. Dezember 1964 An das Büro OStD Blatt 18/69 6. Bebauungsplan Nr. 204 Das verbleibende Universitätsgelände zwischen der neu ausgewiesenen Ortsumgehung Endenich bis zur Straße An der Immenburg (Obstbauinstitut) wird bis auf zwei kleinere Baugebiete als „gärtnerisch zu nutzende Fläche“ festgelegt. [...] Das Gelände unterliegt dem Landschaftsschutz. Blatt 21/69 6. Bebauungsplan Nr. 204 für das Gebiet zwischen Endenicher Straße – Auf dem Hügel – An der Immenburg und Teil Ortsumgehung Bonn (EB9) „Das Gelände unterliegt dem Landschaftsschutz“. Blatt 22/69 Amt 64 Bonn den 20.1.1965 An das Büro OStD Vorlage für die Ratssitzung Blatt 23/69 „Das Gelände unterliegt dem Landschaftsschutz“. Blatt 36/69 Rheinische Friedrich Wilhelm Universität Der Kanzler Bonn den 5. Juli 1965 An den Oberstadtdirektor der Stadt Bonn Betreff: Bebauungsplanung Nr. 204 Zu dem ve. Bebauungsplanentwurf hat der Direktor des Instituts für Obstbaum, Herr Professor Dr. Hilkenbäumer, darauf aufmerksam gemacht, dass in der danach vorgesehenen Trasse der Umgehungsstraße im Gelände des Instituts für Obstbau eine 102-jährige Zeder und eine große Sequoia steht. Diese beiden Bäume stehen sicher unter Naturschutz. Aber auch abgesehen davon wäre es sicher höchst bedauerlich, wenn neben anderen, weniger wichtigen Bäumen, diese beiden Solitärbäume gefällt werden. […] Eine Durchschrift meines Schreibens habe ich dem Landschaftsschutzbeauftragten, Herrn Regierungsoberinspektor Strassberger, zugeleitet. Blatt 37/69 Stadt Bonn, Amt 64 vom 23.8.1965 An den Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege im Stadtkreis Bonn Herr Gartenarchitekt J. Strassberger Der Kanzler der Universität Bonn hat mit Schreiben vom 5.7.1965 darum gebeten, die im Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Bonn vorgesehene Trasse der Ortsumgehung Endenich zu verlegen, dass eine im Naturdenkmalbuch der Stadt Bonn eingetragene Zeder und eine Sequoia erhalten bleiben können. Blatt 38/69 Jörg Strassberger, Gartenarchitekt 27. August um 1265 Beauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege im Stadtkreis Bonn An den Oberstadtdirektor als untere Naturschutzbehörde, Amt 60, Bonn Es handelt sich dabei um zwei unter Naturschutz stehende Bäume, eine große Zeder und einen Mammutbaum, auf dem Gelände des Instituts für Obstbau, das nach dem Bebauungsplanentwurf Nr. 204 für die Ortsumgehung Endenich in Anspruch genommen werden soll. […] Zweifellos handelt es sich bei den beiden unter Naturschutz stehenden Bäumen auf dem Gelände des Instituts für Obstbaum, die der geplanten Ortsumgehung Endenich zum Opfer fallen würden, um wertvolle Naturdenkmale, deren Entfernung auf jeden Fall außerordentlich bedauerlich ist. Nach eingehender Überprüfung der Situation (Blatt 39/69) scheint auch vom Standpunkt der Landschaftsgestaltung aus eine Verlegung des vorgeschlagenen Trassenverlaufs nicht vertretbar zu sein. [...] Da eine Verlegung der heute seitens der Stadt vorgesehenen Trasse mit solch hohen Mehrkosten und mit anderen sehr großen Schwierigkeiten verbunden sein würde, andere Möglichkeiten der Trassenführung aber nicht gegeben sind, glaube ich auch vom Standpunkt des Natur- und Landschaftsschutzes aus, wenn auch schweren Herzens, eine Entfernung der beiden Bäume zustimmen zu müssen, eine Entscheidung, die dadurch für mich etwas leichter wurde, da es sich in beiden fällen um Nadelholzbäume handelt, die in Ihrer Wohlfahrtswirkung für die Allgemeinheit anders zu beurteilen sind als Laubbäume der gleichen Altersstufe. Blatt 41/69 Bauverwaltungsamt Bonn den 4. November 1965 Betrifft: Anlegung eines Naturdenkmalbuchs Hier: Institut für Obstbau Beiliegend erhalten Sie einen Auszug aus dem Bebauungsplan mit der Bitte um Rückgabe und Mitteilung, welche Bäume, die auf dem Grundstück des Instituts für Obstbau stehen, in dem Bereich der Ortsumgehung Endenich fallen. Diese Bäume sollen nicht in das Naturdenkmalbuch eingetragen werden. Blatt 42/69 Amt 73/0 Bonn den 8. 11.1965 An das Bauverwaltungsamt Die örtliche Prüfung hat ergeben, dass von den für das Naturdenkmalbuch vorgeschlagenen Bäumen nachfolgend aufgeführte im Bereich der geplanten Ortsumgehung Endenich liegen (im Plan rot umrandet). 1 Taxis baccata 1 Sequoia gigantea 1 Citrus libani 1 Gingko biloba (männliches Exemplar) 1 Fagus silvatica [...] Die Mammutbaum-Gruppe – Sequoia gigantea – (im Plan blau umrandet) soll in jedem Fall erhalten bleiben. Blatt 43/69 Plan der Umgehungsstraße mit Markierung der besonderen Bäume (Abb. ) Blatt 60/69 Der Regierungspräsident. 27.9.1966 An den Oberstadtdirektor in Bonn Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Bonn Hier: Genehmigung des Bebauungsplanes […] genehmige ich hiermit den Bebauungsplan Nr. 204. 20. Dez. 2022 ***
1 Bebauungsplan Nr. 204. Endenicherstraße – auf dem Hügel – an der Immenburg und Teil- Ortsumgehung Bonn (EB9) aufgestellt 4.3.1965. Landschaftsschutzgebiet (grüne Schriftfarbe, Rheinische Friedrich Wilhelm Universität (schwarz).