Lenné Geburtshaus Konviktstraße 4, Bonn
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Einwendung zum Planfeststellungsverfahren    Ausbau der A 565                                          

von Jost Brökelmann

 

 

An die Bezirksregierung Köln

nachrichtlich Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn

 

 

Einwendung zum Planfeststellungsverfahren Ausbau der A 565 zwischen Bonn-Endenich und Autobahnkreuz Bonn-Nord

Bezug: Amtsblatt der Bundesstadt Bonn Nr. 46 vom 02. September 2020

 

Problematik

Die Erweiterung der Autobahn A565 mitten in der Stadt Bonn auf mehr als das Doppelte verursacht umweltmedizinische Probleme; deshalb fordert der Unterzeichner als ehemals in Bonn-Mitte niedergelassener Arzt eine Neubewertung der Ausbaupläne aufgrund einer umfassenden umweltmedizinischen Begutachtung.

 

Aussagen in den Planfeststellungsunterlagen

  1. Tiere. Im Erläuterungsbericht1 heißt es:

    Darüber hinaus erfolgten in 2019 im Sinne einer vertiefenden Untersuchung bestimmter planungsrelevanter Tierarten entsprechende faunistische Erfassungen im relevanten Wirkraum (Haselmaus, Fledermäuse, Brutvögel Nachtigall und Sperber)“.
    Vier Tierarten wurden untersucht, keine Menschen.

  2. Menschen. Im „Erläuterungsbericht“2 steht die Aussage:

    die A565 trägt erheblich zu den Beeinträchtigungen durch Lärm und Schadstoffemissionen bei“.

    Es fehlen jegliche Angaben zu Beeinträchtigungen bzw. Schädigungen der Anwohner, also der Menschen.

  3. Frischluftschneisen. Aus der Abb.18 des Gutachtens SMEETS LANDSCHAFTS-ARCHITEKTEN ist ersichtlich, dass die Frischluft vom Kottenforst und Meßdorfer Feld fast senkrecht auf die Autobahn und damit auf bis zu 12 m-hohe Lärmschutzwände treffen kann.

    Auf Seite 196 ist in „5.6.2 Umweltauswirkungen“ zu lesen:
    Bestehende Frischluftschneisen … bleiben in ihrer Funktion erhalten. [] höhere Lärmschutzwände werden darauf keinen wesentlichen Einfluss im Sinne einer verstärkenden Wirkung nehmen.“
    Es fehlen Beweise, dass Lärmschutzwände keine wesentlichen Einflüsse auf Frischluftströme haben.

  4. Luftschadstoffbelastung. Auf Seite 192 des Gutachtens SMEETS LANDSCHAFTS-ARCHITEKTEN ist angegeben:
    Laut Angaben zur prognostizierten Luftschadstoffbelastung ist grundsätzlich von einer Einhaltung der Grenzwerte der 39. BlmSchV außerhalb der Fahrstreifen auszugehen“.

    Beweise, wie hoch die Schadstoffwerte innerhalb der durch Wände „abgeschirmten“ Autobahn sein werden, fehlen – ebenso, wie hoch die Werte in den angrenzenden Wohngebieten real anzusetzen sind.

     

Zwischenergebnis
Dieses Gutachten wurde von Landschaftsarchitekten erstellt, die zu Einflüssen des Autobahnausbaus auf Natur und Tiere Stellung nahmen, aber nicht zu Einflüssen auf den Menschen. Letzteres war auch nicht ihre Aufgabe. Hierzu ist ein umweltmedizinisches Gutachten notwendig, welches u. a. Stellung nimmt zu den Fragen, welchen Einfluss die Lärmschutzwände auf die Frischluftzufuhr für die Menschen haben und wie hoch die Schadstoffbelastung der Bewohner durch den zusätzlichen Autoverkehr errechenbar betragen wird.

 

Jüngere umweltmedizinische Veröffentlichungen zum Thema Stadt-Gesundheit

  • Grünanlagen in Städten, sog. GRÜNE OASEN, erhöhen signifikant die Lebensdauer der Bewohner in einem Umkreis von 500 m.3

  • Öffentliche Grün-Räume haben eine messbare Bedeutung für die psychische Gesundheit der Bewohner im Umkreis von 1,6 km.4

  • Luftverschmutzung verkürzt die Lebenserwartung der Menschen im globalen Durchschnitt stärker als Infektionskrankheiten oder andere Herz-Kreislauf-Risikofaktoren wie Rauchen.5

  • Die Einrichtung von Umweltzonen, die es mittlerweile in 58 deutschen Städten gibt, hat über eine Verbesserung der Luftqualität die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel gegen Herz- und Atemwegserkrankungen gesenkt.6

  • Der Ausbau der A565 besonders am „Endenicher Ei“ widerspricht in vielen Punkten dem MASTERPLAN STADTNATUR des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).7 Eine erste Zusammenfassung findet sich im Internet.8

Schädigungen der Bevölkerung durch Luftverschmutzung und Lärm

Im Jahr 2020 hat die Europäische Umweltagentur EUA eine WHO-Studie aus dem Jahre 2012 bestätigt, dass Luftverschmutzung und Lärm sowie Auswirkungen des Klimawandels und Exposition gegenüber Chemikalien zu Erkrankungen wie Krebs, Herzerkrankungen und Schlaganfällen führen und für 13 % der vorzeitigen Todesfälle verantwortlich gemacht werden müssen.9

 

Auf die Stadt Bonn trifft diese Gefahr der vorzeitigen Todesfälle besonders zu: Aufgrund entsprechender Messungen wurde Bonn 2011 als die lauteste Stadt in NRW bezeichnet10; außerdem war sie am 21.08.2020 nachts die heißeste Stadt in NRW.11 Eine stetige Zunahme der Jahresmitteltemperatur ist für Bonn bestätigt.12 Die Gefahren durch Umweltbelastung sind hier besonders hoch, da Bonn in einem Talkessel liegt.

 

Wendet man die von der WHO und der EUA bestätigten 13 % von vorzeitigen Todesfällen durch Luftverschmutzung und Lärm auf die Stadt Bonn mit ca. 300.000 Einwohnern an, so kommt man bei 11,3 Sterbefällen auf 1.000 Einwohner in Deutschland13 auf durchschnittlich 3.390 Todesfälle pro 300.000 Einwohner. 13% davon sind 441 vorzeitige Todesfälle durch Umweltverschmutzung, Lärm und Hitzewellen, z. B. in der Bundesstadt Bonn. Bedenkt man zudem, dass während der diesjährigen Corona-Pandemie in Bonn bislang nur 19 Menschen (Stand 05.11.2020) vorzeitig an Covid-19-Infektionen starben, wird deutlich, dass die Bonner Stadtbewohner viel mehr durch Umweltverschmutzung, Lärm und Hitze gefährdet sind als durch die Corona-Pandemie.

 

Zusammenfassung

Für die Beurteilung, ob und wie die Stadtautobahn A565 ausgebaut werden soll, sollte ein umweltmedizinisches Gutachten allein schon aufgrund der Fürsorgepflicht des Staates für die Gesundheit der Bürger eingeholt werden.

 

Danach sollten alle Behörden unter Beteiligung der Bürger entscheiden, welche Verkehrsstrategie unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten am günstigsten für Bonn ist. Wahrscheinlich ist schon jetzt, dass eine Durchgrünung der Stadt die Gesundheit der Bevölkerung verbessern und ein Ausbau der Stadtautobahn sie wahrscheinlich verschlechtern wird.

 

Als Leitlinie könnte folgende Feststellung des Bundesumweltamtes zum Thema „Ökonomische Aspekte des Verkehrs“14 dienen:

Um das Transportvolumen unserer Wirtschaft auf ein gesamtwirtschaftlich sinnvolles und umweltverträgliches Maß zu begrenzen, müssen die externen Kosten verursachergerecht angelastet, d.h. internalisiert, werden. Eine effiziente und umweltverträgliche Verkehrspolitik darf sich dabei nicht darauf beschränken, Verkehr zu verteuern. Sie muss Maßnahmen treffen, mit denen Verkehr vermieden, auf umweltverträglichere Verkehrsträger verlagert, bestehende Kapazitäten (von Verkehrswegen und Fahrzeugen) optimal genutzt sowie die spezifischen Umweltbelastungen von Fahrzeugen verringert werden.“

 

Grundsätzlich muss die „Europäische Charta zu Umwelt und Gesundheit, 1989“15 beachtet werden, die u. a. vorgibt:

1. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht [...]

5. Jede Regierung und Behörde hat die Pflicht, innerhalb ihres

Zuständigkeitsbereichs die Umwelt zu schützen, die Gesundheit zu fördern [...]

 

 

Jost Brökelmann

07.11.2020

 

Fußnoten:

1.  SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (VS01_A565_44_4004_FE_AE_19_1_01_LBP_EB_01), Zusammenfassung Seite 1

2.  - , 5. Angaben zu Umweltauswirkungen/ 5.1 Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

3.  Öffentliches Grün erhöht die Lebenserwartung. Deutsches Ärzteblatt vom 22. November 2019 https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/masterplan_stadtnatur_bf.pdf

4.  Grünflächen in Städten fördern psychisches Wohlbefinden. Deutsches Ärzteblatt 1. August 2019 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105018/Gruenflaechen-in-Staedten-foerdern-psychisches-Wohlbefinden

5.  Luftverschmutzung laut Max-Planck-Forschern eines der größten Gesundheitsrisiken. Deutsches Ärzteblatt 3. März 2020

6.  Studie: Städtische Umweltzonen senken Ausgaben für Herzmedikamente und Asthmasprays. Deutsches Ärzteblatt 26. Mai 2020. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Asthma?s=&p=1&n=1

9.  Europäische Umweltagentur Nachrichten 08.09.2020 https://www.eea.europa.eu/de

11. General-Anzeiger 22.23.08.2020

12. Stadt Bonn, ZURES, Erläuterungsbericht Stadtklimaanalyse, S. 25

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