Lenné Geburtshaus Konviktstraße 4, Bonn
Lenné GeburtshausKonviktstraße 4, Bonn 

Auszüge aus der Einwendung zum geplanten Autobahnausbau, den Lennépark betreffend

von Linda Mattern

 

 

Landschaftsschutzgebiet:

 

Der Bau eines Retentionsbodenfilterbeckens samt Pumpanlage, Gebäude und Betriebsweg am Campus Endenich/Lennépark ist rechtswidrig und juristisch anfechtbar. Die Planunterlagen ignorieren ein Landschaftsschutzgebiet und sehen es für eine Bebauung vor!

 

Auszüge aus der Begründung

  • Der Bebauungsplan 7522-4 vom 27.09.1966 trägt den Vermerk „Landschaftsschutzgebiet“!

  • Ein tatsächliches Schutzgut ist der Lennépark. Er gehört zum kulturellen Erbe dieser Stadt. Ich beantrage, eine gesonderte Begutachtung durch einen Lenné-Experten. durchzuführen und den Lennépark von jeglicher Inanspruchnahme durch die Ausbaumaßnahme freizuhalten.

  • Ich lege Wert auf den Erhalt von Kultur und Historie in dieser Stadt.

  • Lenné gehört, ähnlich wie Beethoven, zu den bedeutenden Bonner Persönlichkeiten.

  • Das Porträt Lennés ist Bestandteil des Bonner „Walk of Fame“.

  • Zu meiner großen Überraschung existiert der Lennépark in den Planunterlagen nicht. Der Begriff „Lenné“ findet sich dort nicht wieder. Der Lennépark findet auch keine Erwähnung als Schutzgut „Landschaft“ oder als „Biotop“. Ungenügende Fotos der Parkanlage in den Planunterlagen geben die Schönheit der Anlage nicht wieder.

  • Zur Historie der Parkanlage: „Gottes Natur – mein Meister. Sein Himmel - meine Heimat, und meine Werkstatt – Seine weite, schöne Erde.“ Dieses Bekenntnis hat Lenné am 12. Oktober 1862 in Endenich verfasst und der befreundeten Familie Michels hinterlassen.

  • Vom Oktober 1859 datiert ein Plan Lennés „Project zur Garten-Anlage des Hrn. Michels zu Endenich bei Bonn“, also die Anlage eines parkartigen Hausgartens, was nicht verwundert, handelt es sich bei den Eigentümern doch um Verwandtschaft des Oberbürgermeisters Leopold Kaufmann. Der Großvater seiner Frau Matthias Michels, hatte 1818 das Landgut Zum Kreuz gekauft und sein Sohn Peter Michels, Kölner Kaufmann, hatte im Jahre 1860 dort eine stattliche Villa, als Landhaus der Familie, errichtet. Paul Kaufmann, der älteste Sohn des Oberbürgermeisters, berichtet darüber in seinen Jugenderinnerungen: Es lag auf einer Anhöhe inmitten eines großen Parks, dem sich ein Obst- und Gemüsegarten anschloss, und eröffnete einen weiten Blick über blühendes rheinisches Land. Der Plan Lennés zeigt am unteren Rand die stattliche Villa mit einer Vorfahrt von der Straße nach Endenich. Von hier aus führen geschwungene Wege entlang der Grundstückgrenzen und erschließen das gesamte Gelände. Seitlich des Wohnhauses liegt inmitten eines Ziergartens etwas erhöht ein Sitzplatz mit Wasserbecken und Fontäne, das ganze von einer breiten Pergola umzogen. Der Hauptblick des Hauses ist nach Nordosten zum Siebengebirge ausgerichtet, wobei je drei kräftige Baumgruppen und dazugehörende Vorpflanzungen den Blick führen. Auch seitlich fügen sich längliche Gartenräume ein, die von einem Gartenhaus bzw. von einer Rundbank mit Brunnenbecken ausgehen, In einem vorspringenden Grundstücksteil war eine Reitbahn, ein hippodromartiger Garten mit Einzelbäumen geplant.“

  • 1862 war Lenné zu Besuch in Endenich und hat „sein Werk in Augenschein genommen“.

  • Es ist noch die ursprüngliche Wegplanung Lennés erhalten und ein imposanter Altbaumbestand.

  • Dem baumbestandenen Lennépark kommt eine Schutzfunktion zugunsten der menschlichen Gesundheit zu. Dennoch fehlt es an einer Bewertung der Parkanlage beim Klima- und Immissionsschutz.

  • Die geplante Ausbaumaßnahme gefährdet ein Naturdenkmal unmittelbar (siehe die Liste der Naturdenkmale in Bonn in der Anlage)! Es handelt sich um 3 Mammutbäume (Sequoia gigantea) im Lennépark an der Straße „Auf dem Hügel“. Weitere wertvolle Altbaumbestände sind ebenfalls unmittelbar gefährdet.

  • Ich bitte darum, für den Lennépark und die Naturdenkmale jeweils eigene Gutachten erstellen zu lassen, durch Gutachter, die nicht den Fokus auf den Abriss des Tausendfüßlers legen.

  • Weiterhin beantrage ich, das Gelände von den Ausbaumaßnahmen freizuhalten.

  • Der Lennépark untersteht (wie bereits ausgeführt) dem Landschafts- und Biotopschutz.

  • Die Bebauung mit einem Retentionsbodenfilterbecken und die Nutzung als Baueinrichtungsfläche verbieten sich.                                                                                                   

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