Lenné Geburtshaus Konviktstraße 4, Bonn
Lenné GeburtshausKonviktstraße 4, Bonn 

Das kurfürstliche Erbe und die Universität Bonn

von Jost Brökelmann und Ingeborg Nolden, Lenné-Gesellschaft Bonn

 

Im Jahr 1803 wurde das Kurfürstentum Köln (dessen Haupt- und Residenzstadt Bonn seit 1597 war) zusammen mit dem Heiligen Römischen Reich - nach 850-jährigem Bestehen - aufgelöst. Der Wiener Kongress schlug Kurköln Preußen zu, es wurde Teil der „Rheinprovinz“. Der Preußische König Friedrich Wilhelm III. errichtete 1818 in Bonn die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, und zwar in ehemaligen kurkölnischen Gebäuden wie dem Kurfürstlichen und dem Poppelsdorfer Schloss. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Rheinprovinz zwischen dem neu errichteten Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgeteilt. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist heute eine der staatlichen Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihre Gebäude werden seit dem Jahr 2002 durch das landeseigene Bau- und Liegenschaftsamt (BLB) verwaltet.

Die Liegenschaften aus kurfürstlicher Zeit, u. a. das Kurfürstliche Schloss, das Poppelsdorfer Schloss mit dem Hofgarten und das ehemalige Hofgärtnerhaus am Alten Zoll, sind also staatliches Erbe aus kurfürstlicher Zeit. Die heutigen Nutzer sollten sich u. E. dieser Erbschaft bewusst sein und bei offiziellen Anlässen die Gebäude auch mit ihrem ursprünglichen Namen benennen. Weder das Land NRW noch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn haben die Liegenschaften käuflich erworben. Dieses übertragene Erbe beinhaltet eine hohe Verpflichtung.

Wie dieses Erbe heute verwaltet wird, soll an drei Beispielen verdeutlicht werden.

 

Beispiel 1: Kurfürstliches Schloss und Hofgarten

 

Originaltext: Universität Bonn: Wo exzellente Köpfe ihr Potential entfalten
Quelle: Webseite der Universität Bonn https://www.uni-bonn.de/die-universitaet

Die „Exzellenz-Universität“ wirbt mit einem Bild des Kurfürstlichen Schlosses, ohne darauf hinzuweisen, dass dieses Schloss nicht von der Universität bzw. dem Land NRW, sondern von den Kölner Kurfürsten erbaut wurde. 

Die denkmalgeschützten Eingangspfeiler zum ehemaligen kurfürstlichen Hofgarten sind z. T. erheblich beschädigt (u. a. die Barockvasen). Eine würdigende Informationstafel fehlt.

 

Kommentar: Als Eigentümerin des unter Denkmalschutz stehenden Hofgartens ist die Universität Bonn für die Pflege dieses kulturellen Erbes verantwortlich. Verpflichtet historisches Erbe heute nicht mehr?

 

 

Beispiel 2: Geburtshaus von Peter Joseph Lenné

 

Das denkmalgeschützte Geburtshaus von Peter Joseph Lenné, dem berühmten General-Gartendirektor von Preußen, in der Konviktstr. 4 am Alten Zoll, zeigt seit dem Jahr 2006 einen zunehmenden Verfall des Außenputzes.1 Das Gebäude wird von der Universität genutzt. Über die Situation innerhalb des Lenné-Hauses informiert der Personalrat der Universität im Internet.2

 

Die Südseite des Lenné-Hauses ist hinter einer hohen Hecke verborgen, so dass man die unteren Fenster kaum sehen kann . Zwischen den oberen Fenstern ist eine Tafel angebracht (zur Kennzeichnung rot umrandet), die besagt, dass hier Peter Joseph Lenné geboren wurde. Die Inschrift ist praktisch kaum zu entziffern.

 

 

 

Im Jahr 1966 wurde im Hofgarten zwischen dem Ostflügel des Kurfürstlichen Schlosses (heute Universität) und dem ehemaligen Hofgärtnerhaus am Alten Zoll (Lenné-Haus, Konviktstr. 4) im Beisein des Rektors der Universität und des Oberbürgermeisters der Stadt Bonn ein Gedächtnisbaum zum 100. Todestag von Peter Joseph Lenné gepflanzt.1 Der Baum, eine Metasequoia glyptostroboides oder Urweltmammutbaum, war ein Geschenk von Graf Bernadotte , Präsident der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft. Im Jahr 2020 kümmerte der Baum, war an einer Seite verkahlt und sein Stammumfang war nur halb so groß wie die Stammumfänge seiner (gleichaltrigen) „Geschwister“-Bäume auf der Insel Mainau. Das betreuende Grünflächenamt der Stadt Bonn beurteilte den Zustand des Baumes als „ausreichend“; weitere Maßnahmen seien nicht vorgesehen.

 

Kommentar: Offensichtlich hat die Eigentümerin des Lenné-Hauses 14 Jahre lang das kulturelle Erbe aus kurfürstlicher Zeit vernachlässigt. Die Südseite des Geburtshauses passieren alle Besucher, die vom Alten Zoll aus die wunderschöne Sicht auf den Rhein und das Siebengebirge genießen wollen. Die Eigentümerin des Lenné-Hauses, die Universität, will offenbar die Besucher Bonns nicht über das denkmalgeschützte Haus informieren: Das Haus wird durch eine dichte Hecke "abgeschirmt". Die Gedenktafel von 1967 ist unleserlich geworden.

Die derzeitige „Pflege“ ist dem Status des Urweltmammutbaumes als „Gedächtnisbaum und grünes Denkmal“ nicht angemessen. Auch diesbezüglich wird das kulturelle Erbe von Stadt und Land stiefmütterlich behandelt .


 

Beispiel 3: Lennépark / Park „Michels“

 

In Bonn-Endenich befindet sich auf dem Grundstück „Auf dem Hügel 6“ eine Parkanlage, die dem Land NRW gehört. Sie wird vom Bau- und Liegenschaftsamt NRW verwaltet und wurde an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität/Landwirtschaftliche Fakultät vermietet. Diesen Park hatte (im Jahr 1859) Peter Joseph Lenné ursprünglich für seinen Freund Michels gestaltet. Daher stammt dann auch der Name „Park Michels“. Der Originalplan existiert noch; Park und Originalplan wurden eingehend u. a. von Gerhard Hinz (1989) und vom ehemaligen Landeskonservator Gisbert Knopp (2010) beschrieben.2

 

Dieser Park wurde im Jahr 1966 durch den Neubau der Endenicher Umgehungsstraße durchschnitten. Ob den ausführenden Behörden die Tatsache bekannt war, dass es sich um einen ehemaligen,von Peter Joseph Lenné geschaffenen Park handelte, ist nicht bekannt.

Im Jahr 2012 plante die Universität Bonn den „Campus Endenich“. Zwei Jahre zuvor (2010) hatte Prof. Gisbert Knopp seine Arbeit über diesen Park samt Originalplan veröffentlicht. Er war seinerzeit Landeskonservator von NRW und als Honorarprofessor der Katholischen Fakultät der Universität Bonn auch Mitglied der Universität. Die Information über die Existenz eines von Lenné gestalteten Parks lag folglich der Universität und den Behörden vor; ebenso bekannt war die Tatsache, dass der Bebauungsplan von 1966 den Bereich außerhalb des Parks als „Landschaftsschutzgebiet“ ausweist. Trotzdem plant die Universität dort den „Campus Endenich“ zu errichten. Die preisgekrönten Architektenentwürfe sehen eine weitgehende Bebauung vor.3

Heute soll derjenige Teil der Liegenschaft, die seit dem Jahr 1966 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, im Rahmen der Erweiterung der Autobahn A565 für ein ausgedehntes Regenauffangbecken geopfert werden.4

 

Kommentar: Mit diesen Eingriffen wird

  1. der einzige Park, den der berühmte Peter Joseph Lenné in seiner Heimatstadt Bonn geschaffen hat, unwiederbringlich zerstört,
  2. ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet und Biotop für einen Autobahnausbau missbraucht sowie
  3. die Möglichkeit vertan, den Anwohnern von Endenich und der Weststadt einen aus gesundheitlichen Gründen dringlich benötigten öffentlichen Park zur Verfügung zu stellen.


 

Schlussfolgerung

 

Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Pflege seines kulturellen Erbes verantwortlich (gem. Art. 18 der Landesverfassung NRW) - auch und besonders, wenn es sich im Besitz einer seiner staatlichen Universitäten befindet. NRW als höchste Aufsichtsbehörde muss entscheiden, ob die Pflege des kurfürstlichen Erbes durch die jetzigen Besitzer den gesetzlichen Regelungen und den ebenso weiterentwickelten Erwartungen genügt. So fordert z. B. die Charta von Florenz (1981)5, dass historische Gärten, gerade weil sie vergänglich sind, nach ihren Originalplänen wiederhergestellt werden können und sollen. Dieses trifft u. E. auf den Lenné-Park in Endenich zu.

Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Das Land NRW ist in der Pflicht.

 

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